Am Ende eines erfolgreichen Transaktionsprozesses stehen das sogenannten "Signing" und "Closing". Im Folgenden wird beschrieben, was hinter diesen Begriffen steckt und wie sich diese voneinander unterscheiden.
Beim Signing unterzeichnen der Käufer sowie der Verkäufer des Unternehmens einen Kaufvertrag, in dem im vorangegangenen Prozess verhandelten Konditionen und Bedingungen festgehalten werden. Neben kommerziellen Aspekten wie Höhe und Fälligkeit des Kaufpreises zählen hierzu vor allem auch rechtliche Garantien. Das Signing stellt jedoch noch nicht den Abschluss der Transaktion dar.
Nach Erfüllung sämtlicher im Kaufvertrag definierter Closing-Bedingungen, wie zum Beispiel der Zahlung des Kaufpreises, kommt es zum Closing, oder auch Vollzug genannt. Dies entspricht dem Übergang der Rechte und Pflichten auf den Käufer und damit dem tatsächlichen Abschluss der Transaktion.
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