Berater und Transaktionserfahrene nutzen gerne Begriffe und Abkürzungen, die für Außenstehende nicht selbsterklärend sind. Eine davon ist der sogenannte "LOI".
Die Abkürzung LOI steht für „Letter of Intent“, auf deutsch Absichtserklärung. Wie der Name schon sagt, erklärt ein potenzieller Käufer damit schriftlich seine Absicht, das angebotene Unternehmen zu kaufen. Neben der grundsätzlichen Kaufabsicht verschriftlicht die Absichtserklärung auch wesentliche Aspekte wie die Unternehmensbewertung und diesbezüglich zu Grunde liegende Annahmen, sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Dementsprechend stellt die Absichtserklärung einen wichtigen Ankerpunkt für die weiteren Prozessschritte und Verhandlungen dar.
Tiefe und Umfang eines LOI's können je nach Größe und Komplexität einer Transaktion variieren. Im Wesentlichen adressiert ein LOI folgende Aspekte:
Bis auf Regelungen betreffend Vertraulichkeit, Exklusivität und möglicher Vertragsstrafen ist der LOI rechtlich nicht bindend. Nichtsdestotrotz hat der LOI eine gewisse Bindungswirkung. Er spiegelt das Zwischenergebnis der bisherigen Gespräche wider und zeigt einen klaren Fahrplan zum erfolgreichen Transaktionsabschluss auf. Ohne einschlägige Argumente wird es für die Beteiligten schwer, von den schriftlich fixierten Vereinbarungen abzuweichen. Falls doch, würde dies das aufgebaute Vertrauensverhältnis beeinträchtigen und somit die Transaktion gefährden.
Schlussfolgernd definiert ein ausgewogener LOI bereits vor Durchführung der Due Diligence und vor den eigentlichen Vertragsverhandlungen wesentliche Parameter, auf die sich die beteiligten Parteien im weiteren Verlauf berufen können.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.